01. Feb. 2016
Alle Online-Händler der EU sind seit dem 9. Januar 2016 verpflichtet, einen bestimmten Link auf ihre Website zu setzen. Dieser führt zur sogenannten OS-Plattform, die für die erleichterte Streitbeilegung zwischen Unternehmen und Verbrauchern bestimmt ist. Beschwerden werden auf der Plattform an die jeweils zuständigen nationalen Schlichtungsstellen weitergeleitet. Online-Shop-Besitzer, die dieser Pflicht jetzt schon folgen, sollten sich allerdings nicht darüber wundern, wohin dieser Link zurzeit (Ende Januar 2016) noch führt: nämlich zu einer Seite, die es noch gar nicht gibt. Der Besucher findet hier lediglich einen Hinweis darauf, dass die „Online Dispute Resolution” voraussichtlich erst ab dem 15. Februar vollständig funktionieren wird. Die vorgesehenen Schlichtungsstellen gibt es in Deutschland bisher ebenfalls noch nicht. Trotzdem: Wer den Link zum Online-Disput der European Commision jetzt schon – und zwar möglichst leicht zugänglich – auf seiner Seite platziert, tut des Guten nicht zu viel. Er erfüllt vielmehr seine Verpflichtung aus der EU-Verordnung mit der Nummer 524/2013.